Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Barproject.ch GmbH mit Sitz in Grund bei Gstaad (BE) und ihren Kunden.
2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
2.1.
Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.
2.2.
Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so werden die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2.3.
Bei Verschiebungen der vereinbarten Auf- und Abbautermine durch den Kunden werden die Mehrkosten für Material und Ressourcen entsprechend verrechnet.
2.4.
Barproject.ch GmbH is t berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
3. MIETBEDINGUNGEN
3.1.
Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer.
3.2.
Barproject.ch GmbH stellt dem Kunden Mietsachen gemäss schriftlicher Offerte zum Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche dem Kunden überlassene Mietsachen bleiben Eigentum von Barproject.ch GmbH.
3.3.
Barproject.ch GmbH verpflichtet sich, die Mietsachen in einem dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand zu übergeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und im Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.
3.4.
Im Mietpreis sind alle notwendigen Leuchtmittel eingerechnet.
3.5.
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsachen. Insbesondere muss die Mietsache ausreichend vom Publikum abgeschirmt und bei Open Air Veranstaltungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind strikte einzuhalten. Der Kunde bestätigt bei der Übernahme, über die Bedienung ausreichend in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
3.6.
Jede Veränderung der Mietsache oder das Abdecken oder Entfernen von Firmenlogos ist untersagt. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.
3.7.
Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an Dritte weitergegeben werden und trifft die entsprechenden Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl.
3.8.
Der Kunde hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Er haft et bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den vereinbarten Tagessätzen. Barproject.ch GmbH behält sich vor, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.
3.9.
Der Kunde haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.